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Banken kündigen Konten mit Millionenguthaben – Welche Alternativen gibt es?

Die Banken haben sich schon immer von unliebsamen Kunden getrennt. Dabei handelte es sich in der Regel um Kunden, die durch Betrug oder Geldwäscheverdacht auffällig geworden waren. Zur Wahrung der Reputation wurden diesen Kunden die Konten gekündigt. Seit geraumer Zeit erhalten auch immer mehr ehrbare Millionäre ein Kündigungsschreiben von ihrer Bank. Der Grund liegt meist darin, dass diese Kunden keine Vereinbarung mit „Minuszinsen“ unterschreiben möchten.

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Bank. Symbol.

Foto: iStock

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Lesedauer: 3 Min.

Im September 2019 wurde der Zinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) auf minus 0,5 Prozent gesenkt. Hat ein Kunde Guthaben auf seinem Girokonto oder Tagesgeldkonto, muss die Bank dafür einen Betrag an die EZB entrichten. Viele Kreditinstitute möchten diese Kosten in Form eines Verwahrentgelts an die Verbraucher weitergeben.
In der Regel wird dieses aber nicht für ein Guthaben von 100 Euro verlangt: Die Betragsgrenze für das Verwahrentgelt ist von Bank zu Bank unterschiedlich, üblich ist ein Freibetrag von 100.000 Euro.

Der Kunde akzeptiert Verwahrentgelt und damit Negativzins nicht

Die Kontoeröffnungsunterlagen wurden so angepasst, dass Neukunden das Verwahrentgelt bei der Kontoeröffnung direkt akzeptieren müssen. Was macht die Bank aber mit Bestandskunden? Ihnen wird eine Vereinbarung für das Verwahrentgelt angeboten.
Einige vermögende Kunden wehren sich standhaft, diese Vereinbarung zu unterschreiben: Sie wollen nicht jedes Jahr 0,5 Prozent von ihrem Guthaben an die Bank zahlen und bleiben stur. Diese Sturheit ist nachvollziehbar, immerhin wären dies bei einem Guthaben von 1 Million jedes Jahr 5.000 Euro.

Weil der Kunde die Millionen nicht abholt, wird das Geld an das Amtsgericht überwiesen

Unterschreibt der Kunde nicht, spricht die Bank die Kontokündigung aus. Der Kunde hat mehrere Wochen Zeit das Geld zu überweisen oder in bar zu verfügen. Holt der Kunde sein Geld nicht ab, wird – mit Fristsetzung – gedroht, das Guthaben an das Amtsgericht zu überweisen.
Wenn nach Ablauf der Frist noch Guthaben auf dem Konto vorhanden ist, erfolgt tatsächlich dann die Überweisung an das Amtsgericht und das Konto wird geschlossen. Vermutlich hat so mancher Kunde nicht damit gerechnet, dass die Bank ihre Ankündigung auch in die Tat umsetzt.
Wer einmal versucht hat, sein Geld zeitnah vom Amtsgericht zurück zu bekommen, wird in Zukunft vermutlich den schnellen und persönlichen Service seiner Bankfiliale wieder viel mehr zu schätzen wissen…

Welche Alternativen hat der Kunde?

Eine Möglichkeit ist sicherlich, das Geld in bar zu verfügen und gut zu verstecken oder in ein Schließfach zu legen. Die meisten Menschen möchten ihre Millionen allerdings nicht in bar herumliegen haben. Auch der Kauf von Goldmünzen oder Goldbarren wäre eine Alternative.
Eine kostenlose und sichere Variante ist, das Guthaben auf mehrere Banken aufzuteilen, zum Beispiel auf Tagesgeldkonten. Sparkonten und Festgeldkonten sind in der Regel kostenlos und bis zu einem bestimmten Betrag nicht von dem Verwahrentgelt betroffen, haben allerdings eine eingeschränkte Verfügungsmöglichkeit.
Währungskonten sind meistens nicht vom Negativzins betroffen, ein Konto in US-Dollar oder Schweizer Franken ist allerdings Währungsschwankungen unterlegen und kann beim Rücktausch in Euro zu Gewinnen oder Verlusten führen.
Wer ein wenig spekulativer agieren möchte, kann Aktien oder Fonds kaufen. Seriöse Anlageberater empfehlen eine Risikostreuung. (ans)

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