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Neues Vergütungssystem

Patientenschützer kritisieren Gesetzentwurf für Krankenhausreform

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat laut „Bild“ seinen Gesetzentwurf für eine umfassende Krankenhausreform fertiggestellt. Die Stiftung Patientenschutz kritisierte, es fehle „der Blick in die Praxis und auf den Patienten“.

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Die Krankenhausreform soll Kliniken mehr von wirtschaftlichem Druck lösen.

Foto: Marcus Brandt/dpa

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Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat nach „Bild“-Informationen seinen Gesetzentwurf für eine umfassende Krankenhausreform fertiggestellt. Kernstück ist ein neues Vergütungssystem, das die Kliniken von dem ökonomischen Druck befreien soll, immer mehr Patientinnen und Patienten zu behandeln. Der Vorstand der Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, sagte am Samstag zu AFP, Lauterbach mache „seine Reform am Reißbrett und mit dem Rechenschieber“. Es fehle „der Blick in die Praxis und auf den Patienten“.

Mehr Geld für Krankenhäuser

Dem Gesetzentwurf zufolge sollen Krankenhäuser nicht wie bislang nach Fallzahlen bezahlt werden. Damit wird der Anreiz für Kliniken geringer, jede Behandlung zu übernehmen. Wie „Bild“ berichtete, ist zusätzliches Geld für Kliniken ab 2027 jährlich unter anderem für die Bereitstellung von Stationen für Kindermedizin (288 Millionen Euro), Geburtshilfe (120 Millionen Euro), Schlaganfall (35 Millionen Euro) und Intensivmedizin (30 Millionen Euro) vorgesehen. Auch Unikliniken sollen mehr Geld bekommen.
Krankenhäuser auf dem Land sollen erhalten bleiben. „Es werden die jährlichen Förderbeträge für bedarfsnotwendige ländliche Krankenhäuser erhöht“, auf bis zu eine Million Euro pro Jahr und Krankenhaus, zitierte die Zeitung aus dem Entwurf. Das solle Kliniken in der Fläche retten, die die medizinische Grundversorgung gewährleisten.
Bestehende Kliniken können demnach auch in eine „sektorenübergreifende Versorgungseinrichtung“ umgewidmet werden. Dort sollen wohnortnah keine komplizierten Eingriffe mehr gemacht werden, sondern unter anderem Pflege und kleinere Operationen.

Mehr Wohnortnähe

Der Gesetzentwurf sieht demnach außerdem vor, dass flächendeckend Krankenhäuser in maximal 30 Minuten Fahrzeit mit dem Auto erreicht werden müssen. Das gelte für Kliniken, die Abteilungen für Innere Medizin und Allgemeine Chirurgie haben. Alle anderen Krankenhäuser müssen dem Bericht zufolge in mindestens 40 Pkw-Fahrminuten erreichbar sein.
Die Krankenhäuser sollen in 65 Leistungsgruppen eingeteilt werden, wie „Bild“ weiter schreibt. Das übernehme die Planungsbehörde des jeweiligen Bundeslandes. Bundesweit solle die Qualität der Behandlung durch gleiche Standards sichergestellt werden.
Für die Reform solle ein 50-Milliarden-Euro-Fonds über zehn Jahre aufgebaut werden, etwa für Krankenhaus-Umbauten. Die Hälfte des Geldes kommt demnach von den Krankenkassen; die andere Hälfte sollen die Bundesländer übernehmen, 2,5 Milliarden Euro pro Jahr.

Kritik durch Patientenschützer

Patientenschützer Brysch nannte es fragwürdig, „ob Qualität allein an der Beschäftigtenzahl im Verhältnis zu den Behandlungsfällen, deren Häufigkeit sowie der Komplikations- und Sterblichkeitsrate gemessen werden kann“. Es fehle in dem Gesetzentwurf eine verbindliche Vorgabe, jedem Patienten einen Fallmanager zur Seite zu stellen, kritisierte er. „Der Krankenhausalltag gleicht weiterhin einem Dschungel.”
Eine Koordination zwischen Patienten, Angehörigen und Mitarbeitern finde nicht statt, bemängelte Brysch. Kennzeichnend für diese „Misere“ seien fehlende Ansprechpartner, Verschiebungen medizinischer Untersuchungen, lange Wartezeiten und Terminabbrüche. Die Leidtragenden seien Patienten und Angehörige, sagte Brysch. (afp)

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