Die Landesregierung NRW hat erneut eine Sonderregelung für den Lieferverkehr erlassen. Seit dem 31. Oktober dürfen die Lkw-Fahrer auch an Sonn- und Feiertagen fahren – bis zum 18. Januar vorerst. In dem
Erlass des Verkehrsministeriums (pdf) heißt es:
„Mit Blick auf die wieder zunehmenden Anstrengungen zur Eindämmung der Verbreitung des sogenannten ‘Corona-Virus’ (SARS-CoV-2) ist die jederzeitige ausreichende Verfügbarkeit der für die Bevölkerung und Wirtschaft wichtigen Güter durch effiziente Lieferketten sicherzustellen.”
Während auch Leerfahrten durch die Regelung gedeckt sind, wurden Großraum- und Schwertransporte ausgeschlossen – bis auf Weiteres.
Das Ministerium informierte die fünf Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster, sowie die Ministerien des Inneren, der Wirtschaft und das Arbeitsministerium über die “generelle Ausnahmegenehmigung”. Auch das Bundesamt für Güterverkehr wurde informiert.
Erfahrungen der 1. Corona-Welle
Wie die
“Rheinische Post” schreibt, setzte NRW bereits im Frühjahr der Pandemie eine Aufhebung des Fahrverbots für Lkws an Sonn- und Feiertagen entgegen, um die große Nachfrage in Supermärkten und Drogerien zu bedienen. Ende August war diese Sonderregelung abgelaufen.
Auch in Niedersachsen fordern Fuhrunternehmer eine solche Sonderregelung zur “Harmonisierung des Lieferverkehrs”, wie die
Industrie- und Handelskammer Niedersachsen erklärte. Deren Hauptgeschäftsführer Hendrik Schmitt nach wäre die “bereits in der ersten Jahreshälfte erprobte Ausnahmeregelung” nötig, um flexibel und schnell auf Veränderungen reagieren zu können, auch wenn im Moment nicht alle Branchen vom Lockdown betroffen seien.
Verkehrsverband: Sonntagsfahrten unnötig
Wie das Lkw-Fachmagazin
“Trucker” berichtet, steht die Lockerung in mehreren Bundesländern an. In Thüringen stößt die Maßnahme jedoch auf Kritik. Der Vorsitzende des Landesverbandes Thüringen des Verkehrsgewerbes (LTV), Martin Kammer, erklärte in einer Pressemitteilung:
„Wir sehen in Thüringen wie auch im restlichen Bundesgebiet keinen akuten Versorgungsengpass, im Gegenteil. Aufgrund der schlechten Wirtschaftslage, ist die Nachfrage nach Laderaum sehr gering.”
Laut Kammer stehe auch außerhalb der gesetzlichen Fahrverbotszeit “genügend Laderaum zur Verfügung”. Generell wird aktuell eher weniger Laderaum nachgefragt. Allein die Unternehmen aus Osteuropa würden demnach von der Aufhebung des Fahrverbots profitieren, so Kammer. Allerdings würden diese ohnehin keine Engpasswaren befördern.
Unternehmen, die aufgrund der Corona-Krise dringend Waren auch an Sonntagen ausliefern müssten, könnten zudem wie bisher eine Ausnahmegenehmigung bei den Behörden beantragen, so der Experte. Der LTV gehe aber davon aus, dass diese in Thüringen bei Null liegen werden, schreibt “Trucker”.
Dem
ADAC nach galt das bisherige Sonntagsfahrverbot für Lkws ab 7,5 Tonnen für sonntags von 0 bis 22 Uhr und an gesetzlichen Feiertagen. Ausnahmen gab es nur für frische Lebensmittel wie Milch, Fleisch, Fisch oder leicht verderbliches Obst und Gemüse.