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Vorschriften zur E-Mobilität

Pflicht für Ladesäulen an Tankstellen vor dem Aus

Mit dem Ampel-Aus entgehen große Tankstellenketten in Deutschland einer Reform: Sie sollten verpflichtend an jedem Standort Schnellladepunkte für E-Autos installieren. Die Vorschrift ist in der Branche umstritten. Aral nennt sie ein „Instrument der Planwirtschaft“.

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Die Ladeinfrastruktur an deutschen Autobahnen lässt nach Ansicht des ADAC zu wünschen übrig.

Foto: Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa

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Lesedauer: 1 Min.

Große Tankstellenketten in Deutschland dürften nach dem Bruch der Ampelkoalition einer umstrittenen Vorschrift entgehen, die den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge voranbringen sollte.
Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung sah vor, dass Unternehmen mit mindestens 200 Tankstellen bis 2028 an jedem Standort mindestens einen Schnellladepunkt für E-Autos installieren sollten.
Nach dem Wegfall der Koalitionsmehrheit ist es unwahrscheinlich, dass der Bundestag die Reform beschließen wird.

Aral gegen Planwirtschaft

Der Tankstellenbetreiber Aral begrüßt diese Entwicklung: „Wir hielten es für falsch, wenn das Gesetz noch käme“, sagte Alexander Junge, der im Vorstand von Aral für Elektromobilität zuständig ist, dem „Spiegel“.
Junge kritisiert die Idee als „Instrument der Planwirtschaft“: Die Branche wisse selbst am besten, wo der Ausbau sinnvoll sei und wo nicht.
Deutschlandweit zählte die Bundesnetzagentur zuletzt mehr als 31.000 öffentliche Schnellladepunkte für Elektrofahrzeuge. Die Zahl stieg binnen eines Jahres um 45 Prozent.
Ölkonzerne wie Shell und BP mit der Tochter Aral konkurrieren auf dem Markt mit Stromversorgern wie Eon, Enbw und EWE sowie Autoherstellern wie Tesla oder Mercedes-Benz. (dts/red)

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