Korrektur: Kindergelderhöhung doch für alle
Das Kindergeld wird rückwirkend zum 1. Januar 2015 um 4 Euro angehoben. Der Bundesrat stimmte in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause der vom Bundestag beschlossenen Kindergelderhöhung zu.

In einer Kita in Pfungstadt
Foto: Thomas Lohnes/Getty Images
Am 10. Juli 2015 hat der Bundesrat der Erhöhung des Kindergeldes zugestimmt. Das Kindergeld wird rückwirkend zum 1. Januar 2015 erhöht.
Zur Förderung der Familien wird rückwirkend das Kindergeld um 4 Euro angehoben, damit ist der Betrag für das erste und zweite Kind nun 188 Euro, für das dritte Kind 194 Euro und für jedes weitere Kind 219 Euro pro Monat (vgl. Kindergeldtabelle).
Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit zahlt den neuen Kindergeldbetrag ab September 2015 automatisch aus, davon sind 8,9 Millionen Menschen betroffen. Die Nachzahlung für die seit Januar 2015 abgelaufenen Monate erfolgt in einem Betrag spätestens ab Oktober 2015, das meldet anwaltsregister.de.
2016 wird das Kindergeld um weitere 2 Euro erhöht
Für die ersten und zweiten Kinder beläuft sich der Betrag ab 1. Januar 2016 auf jeweils 190 Euro, für dritte Kind auf 196 Euro und für jedes weitere Kind auf 221 Euro pro Monat.
Kindergelderhöhung wird bei Hartz IV auf den Leistungsbezug vorerst nicht angerechnet
„Das Kindergeld wird rückwirkend zum Januar 2015 um vier Euro pro Kind erhöht. Für Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld aus der „Grundsicherung für Arbeitsuchende“, bei denen Kindergeld auf den Leistungsanspruch angerechnet wird, ändert sich 2015 nichts.
Nach gesetzlichen Regelungen ist der Erhöhungsbetrag von vier Euro in diesem Jahr nicht anzurechnen. Dies gilt unabhängig vom Zeitpunkt der Nachzahlung.“ Presseinfo Nr. 36: Kindergeld 2015/2016.
Die ursprüngliche Meldung, dass das Kindergeld für Hartz IV-Empfänger angerechnet wird, kam aus dieser Quelle und ist nicht ganz exakt. Vielen Dank an die aufmerksamen Leser! (ks)
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