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Plötzliche Kündigung und Jobverlust führt oft zur Überschuldung und Insolvenz

Eine plötzliche Kündigung ist bei den meisten überschuldeten Menschen weiter der Hauptgrund für ihre finanziellen Schwierigkeiten. 2015 waren Krankheit, Sucht oder die Folgen eines Unfalls für jeweils ca. 15 Prozent der Überschuldeten verantwortlich, wie das Statistische Bundesamt nach vorläufigen Zahlen mitteilte.

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2014 standen die Betroffenen, die sich an eine Schuldenberatungsstelle gewandt hatten, durchschnittlich mit 34 504 Euro in der Kreide.

Foto: Jens Büttner/Symbolbild/dpa

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Im vergangenen Jahr waren Krankheit, Sucht oder die Folgen eines Unfalls ursächlich für die Überschuldung jedes siebten Kunden einer Insolvenzberatungsstelle, wie das Statistische Bundesamt nach vorläufigen Zahlen mitteilte.
Eine plötzliche Kündigung ist bei den meisten überschuldeten Menschen weiter der Hauptgrund für ihre finanziellen Schwierigkeiten.
Jeder fünfte Kunde einer Schuldnerberatungsstelle rutschte im vergangenen Jahr wegen des Verlusts des Arbeitsplatzes in die Misere, wie das Statistische Bundesamt mitteilte.
15 Prozent waren wegen gesundheitlicher Probleme überschuldet. Nahezu ebenso groß war der Anteil derer, die wegen einer Trennung oder des Tods des Partners hohe Schulden machten.
Genaue Informationen zu den Gründen für die Überschuldung, der Schuldenhöhe sowie den Betroffenen gab die Behörde heute in Berlin bekanntgeben. Präsident Dieter Sarreither geht auch auf die Frage ein, ob es Unterschiede zwischen Schuldnern gibt, die in der Stadt leben, und jenen, die auf dem Land wohnen.
Für die sogenannte Überschuldungsstatistik haben die Experten anonymisierte Daten zu 113 000 Privatleuten ausgewertet, die 2015 die Hilfe einer der 1 400 Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen in Anspruch genommen haben.
Insgesamt suchten 647 000 Schuldner die Unterstützung der professionellen Berater. Nach Einschätzung der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände stecken bundesweit sechs bis sieben Millionen Menschen in der Schuldenfalle.
2014 standen die Betroffenen, die sich an eine Beratungsstelle gewandt hatten, durchschnittlich mit 34 504 Euro in der Kreide. Im Jahr zuvor lagen die Verbindlichkeiten nach Angaben des Bundesamtes im Schnitt bei 32 996 Euro. (dpa)

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