BGH-Urteil zu Auskunftspflichten von YouTube bei Urheberrechtsverletzungen
Der Bundesgerichtshof entscheidet am Donnerstag darüber, in welchem Umfang ein Videoportal wie YouTube bei Urheberrechtsverletzungen Daten wie E-Mail-Adressen oder Telefonnummern von Nutzern herausgeben muss.

YouTube-Logo. Foto: ERIC PIERMONT/AFP/Getty Images
Foto: ERIC PIERMONT/AFP/Getty Images
Der Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet am Donnerstag (9.00 Uhr) darüber, in welchem Umfang ein Videoportal wie YouTube bei Urheberrechtsverletzungen Daten wie E-Mail-Adressen oder Telefonnummern von Nutzern herausgeben muss.
Im konkreten Fall geht es um Filme, die auf YouTube hochgeladen und bis zu ihrer Sperrung tausendfach abgerufen wurden. Eine Filmverwertungsgesellschaft klagte deshalb auf umfassende Auskünfte. (Az. I ZR 153/17)
Strittig ist zwischen beiden Seiten, ob YouTube E-Mail-Adresse und Telefonnummer der Nutzer sowie die beim Hochladen gespeicherte IP-Adresse des Geräts herausgeben muss. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied, dass YouTube nur die E-Mail-Adressen herausgeben muss.
Das Videoportal strebt vor dem BGH eine komplette Abweisung der Klage an, das Filmverwertungsunternehmen will umfassendere Auskünfte bekommen. (afp)
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