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Mobilfunk: Kanzleramtschef weist vollständige Abdeckung des Landes mit 5G-Standard zurück

Der Beirat der Bundesnetzagentur befindet am Montag abschließend über die Vergaberichtlinien für die Versteigerung der 5G-Frequenzen. Kanzleramtschef Braun weist nun eine 100%ige Abdeckung mit dem neuen Mobilfunkstandard 5G zurück.

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Ein Sendemast für verschiedene Mobilfunknetze. Foto: iStock

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Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) hat eine hundertprozentige Abdeckung mit dem neuen Mobilfunkstandard 5G zurückgewiesen. Zwar wolle die Bundesregierung überall Handynetz in Deutschland, sagte Braun in der ZDF-Sendung “Berlin direkt”, die am Sonntagabend ausgestrahlt werden sollte.
Allerdings reiche dafür auch die aktuelle 4G-Technik. Diese sei bereits
„verdammt schnell und reicht für Wirtschaft, für Haushalte und für den Bürger, für Telefonie und klassische Smartphone-Anwendung allemal”.
Braun lehnte auch das sogenannte nationale Roaming ab, also die Möglichkeit, dass Kunden eines Anbieters in Funklöchern automatisch auf die Handynetze der Konkurrenten umgeleitet werden. Zwar sprach sich Braun für eine freiwillige Kooperation der Betreiber aus. Ein verpflichtendes Roaming sei jedoch “nicht vorgesehen”, weil es Investitionen hemme, sagte der Kanzleramtsminister in der Sendung.
Der Beirat der Bundesnetzagentur befindet am Montag abschließend über die Vergaberichtlinien für die Versteigerung der 5G-Frequenzen. Die eigentliche Auktion findet dann Anfang 2019 statt.
Die Bieter sollen verpflichtet werden, bis Ende 2022 mindestens 98 Prozent der Haushalte je Bundesland, alle Bundesautobahnen, die wichtigsten Bundesstraßen sowie die wichtigsten Schienenwege mit mindestens 100 Megabit pro Sekunde zu versorgen – bis Ende 2024 dann unter anderem auch alle wichtigen Wasserstraßen und die übrigen Schienenwege.
Mehrere Abgeordnete der Union fordern der “Bild am Sonntag” zufolge Nachbesserungen bei den Auflagen zur Versorgung.
Die Zeitung zitierte aus einem Brief mehrerer CDU-Abgeordneter an die Fraktion, wonach sie ein Konzept fordern, das unter anderem bereits bis 2025 eine “umfassende 5G-Versorgung in der Fläche vorsieht”. Außerdem müsse Bundesnetzagentur “Roaming in lokal bzw. regional begrenzten Bereichen anordnen können”, heißt es darin. (afp)

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