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Streifen auf Sporthosen: Teilsieg für Nike im Markenstreit mit Adidas
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden, dass Nike in vier von fünf Fällen sein Streifenmuster auf Sporthosen verwenden darf. Im fünften Fall erhielt Adidas Recht, wonach die Hose in Deutschland nicht weiter verkauft werden darf.

Das Nike-Logo hängt über dem Eingang des Nike-Geschäfts in Miami Beach, Florida im Südosten der USA.
Foto: Joe Raedle/Getty Images
Adidas hatte 2022 eine einstweilige Verfügung erwirkt, um Nike die Nutzung bestimmter Streifenmuster auf Sporthosen zu untersagen. In der Berufung entschied das Gericht, dass Nike in vier von fünf Fällen sein Streifenmuster weiter verwenden darf.
Adidas argumentierte, dass Nikes Designs die Markenrechte verletzen, da sie den ikonischen drei Streifen von Adidas zu ähnlich seien. Das Gericht befand jedoch, dass nur eine der fünf Hosen die Markenrechte von Adidas verletze, da die drei Streifen auf dieser Hose zu sehr den Adidas-Streifen ähnelten. In den anderen Fällen war dies nicht gegeben, da die Designs deutlich vom Adidas-Muster abwichen.
Bei drei der Hosen waren die Streifenmuster nur mit zwei Streifen versehen und klar mit dem Nike-Logo gekennzeichnet. Bei der vierten Hose waren die drei Streifen zu dicht beieinander. Die Gestaltung wecke „keine Assoziation an die Drei-Streifen-Kennzeichnung“ von Adidas.
Das Urteil ist rechtskräftig. (afp)
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