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Arten,-Natur, Denkmalschutz und Flugbetrieb

Biber: Im Berliner Tiergarten umgeleitet – am BER zum Abschuss freigegeben

Mit einem Schutzanstrich und sogenannter Ablenkfütterung soll die Biberpopulation im Tiergarten umzulenken. Unterdessen erteilte der Brandenburger Landkreis Dahme-Spreewald eine Abschussgenehmgiung für die Tiere am BER.

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Ein Baum, der von einem Biber angenagt wurde. (Symbolbild)

Foto: Christian Buch/iStock

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Mithilfe eines Schutzanstriches und sogenannter Ablenkfütterung versucht der Berliner Bezirk Mitte, die Biberpopulation im Tiergarten umzulenken. Am Freitag wurden mit Hilfe von Freiwilligen bestimmte wertvolle Bäume mit einem atmungsaktiven Anstrich aus Quarzsand bestrichen, der die Biber vom Verbiss abhalten soll, wie der Bezirk mitteilte.
Unterdessen erteilte der Brandenburger Landkreis Dahme-Spreewald eine Abschussgenehmigung für die Tiere im Bereich des Flughafens Berlin-Brandenburg (BER).
Aus Sicht des Bezirks Mitte ist die Rückkehr des Bibers in den Tiergarten ein Erfolg für den Artenschutz. Allerdings nagen die Tiere immer wieder wertvolle Bäume an. Die Hoffnung ist, die Biber durch das Anbringen des Anstrichs in Bereiche des Tiergartens umzulenken, die aus Naturschutzsicht weniger problematisch sind.
Als weitere Gründe für die Aktion nannte der Bezirk die Verkehrssicherheit der Parkbesucher und den Denkmalschutz, der einen Erhalt der historischen Parklandschaft verlangt.

Flugbetrieb „sichern“

Gleichzeitig erließ der Landkreis Dahme-Spreewald in Brandenburg, der auch für den Flughafen BER zuständig ist, am Freitag eine Allgemeinverfügung, wonach die „Vergrämung“ und die „Entnahme“ – sprich der Abschuss – der eigentlich streng geschützten Bibern künftig zugelassen ist.
Insbesondere im Selchower Flutgraben müsste sichergestellt sein, dass die festgelegte Niederschlagsmenge abgeleitet werden könne, um den Flugbetrieb zu sichern, hieß es in einer Mitteilung des Landkreises.
Durch Biberbauten werde dieser Wasserabfluss behindert. Zunehmende Starkregenereignisse wie zuletzt 2017 erhöhten diese Gefahr zusätzlich. Die Allgemeinverfügung ist bis zum 15. März 2026 befristet. (afp/red)

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