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EuGH entscheidet zu Anspruch auf Informationen über Krebserreger Glyphosat

Der Europäische Gerichtshof verkündet am Mittwoch, ob die EU-Kommission Informationen über die vollständige Zusammensetzung des von der WHO als "wahrscheinlich krebserregendem" Unkrautgift Glyphosat preisgeben muss.

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Glyphosat steht in der EU wohl vor dem Aus.

Foto: Patrick Pleul/Archiv/dpa

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) verkündet am Mittwoch (09.30), ob die EU-Kommission Informationen über die vollständige Zusammensetzung des Unkrautvernichters Glyphosat preisgeben muss. Dies fordern Greenpeace und weitere Umweltschützer.
Die erste Instanz hatte auf deren Klagen hin die EU-Kommission zur Herausgabe entsprechender Dokumente verpflichtet, weil dies im Hinblick auf “Emissionen in die Umwelt” geboten sei.
Die EuGH-Generalanwältin hält die Anwendung dieser Norm jedoch für falsch. Folgt der Gerichtshof ihrer Ansicht, muss die Vorinstanz die geforderte Freigabe der Informationen erneut im Einzelfall und am Maßstab der Pflanzenschutzverordnung prüfen.
Die WHO hatte das Pflanzengift als “wahrscheinlich krebserregend” eingestuft. (afp)

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