„Krass völkerrechtswidrig“: Luxemburg erlaubt Bergbau im All
Luxemburg hat ein neues Gesetz: Wer künftig in dem Land seinen Firmensitz hat, darf Rohstoffe auf Himmelskörpern abbauen und sie als sein Eigentum betrachten. Das Gesetz sei „krass völkerrechtswidrig“, kritisiert ein Weltraumrechts-Experte Luxemburgs Vorgehen.
Firmen dürfen auf Asteroiden und anderen kleineren Himmelskörpern Rohstoffe abbauen – zumindest, wenn es nach Luxemburg geht. Das Beneluxland verabschiedete am Montag ein entsprechendes Gesetz.
Das sei „krass völkerrechtswidrig“, widerspreche dem internationalen Recht und sei somit ungültig, meint Weltraumrechts-Experte Stephan Hobe im Gespräch mit „Deutschlandfunk Kultur“. Er ist Direktor des Instituts für Luft-und Weltraumrecht der Universität Köln.
Weltraumkörper sind internationale Gemeinschaftsgüter
Der Mond und die Weltraumkörper seien internationale Gemeinschaftsgüter, erklärt Hobe. Das sei im „Weltraumvertrag“ von 1967 und im „Mondabkommen“ von 1979 geregelt worden.
Aus diesem Grund dürfe nur die internationale Gemeinschaft entsprechende Gesetze verabschieden – nicht aber einzelne Staaten.
Kein Land habe im Weltall Anspruch auf ein Territorium. „Die amerikanische Flagge auf dem Mond bedeutet nicht, dass dies ein amerikanischer Staat wäre“, so Hobe.
Andere EU-Staaten sollen sich „völkerrechtsbewusster“ verhalten
Luxemburg ist das erste europäische Land mit einem solchen Gesetz. In den USA gibt es eine ähnliche Regelung schon seit 2015.
Das luxemburgische Gesetz sei ohne die Zustimmung der EU verabschiedet worden, kritisiert Hobe. Er hoffe, dass andere EU-Staaten Luxemburg in diesem Gebiet nicht unterstützen und sich „völkerrechtsbewusster“ verhalten, so der Experte.
Warum Luxemburg?
Warum will gerade Luxemburg die Vorreiterrolle einnehmen? Das Land habe eine Tradition als Satellitenstaat, erklärt der Weltraumrechts-Experte. Die Satellitenfirma „SES Astra“ im luxemburgischen Betzdorf sende schon seit 1987 Telekommunikationssatelliten ins All.
Nun wolle Luxemburg auch andere Bereiche des Weltalls erobern, wie den Rohstoffabbau. Das neue Gesetz soll also dazu dienen, private Firmen nach Luxemburg anzuziehen und ihnen eine Lizenz zur Ausbeutung des Weltalls zu geben, erklärt Hobe.
Konkret bedeutet das: Wer künftig seinen Firmensitz in Luxemburg hat, darf Rohstoffe auf Himmelskörpern abbauen und sie als sein Eigentum betrachten.
Juristisches Vorgehen gegen den Rohstoffabbau im All möglich?
Das Weltraumrecht ist ein Teil des Völkerrechts. Somit könne jeder Staat, der es ratifiziert hat, Klage gegen die Ausbeutung der Rohstoffe im All einreichen, schließt der Weltraumrechts-Experte ab.
(as)
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