Wartezeit für Medizinstudium wird abgeschafft
Künftig soll die Platzvergabe im Medizinstudium nach einer Wartezeit wegfallen. Neben den Abiturnoten sollen künftig noch zwei weitere „eignungsbasierte“ Kriterien bei der Vergabe eine Rolle spielen – welche das sein werden, ist noch unbekannt.

Studenten der Human- und Zahnmedizin hören im historischen Hörsaal am Institut für Anatomie der Universität Leipzig eine Vorlesung zu Neuroanatomie.
Foto: Waltraud Grubitzsch/dpa
Die Vergabe von Plätzen für ein Medizinstudium nach Wartezeit soll nach dem Willen der Bundesländer wegfallen. Die Abiturnoten sollen aber weiterhin ausschlaggebend dafür sein, wer ein Studium im Fach Humanmedizin beginnen darf.
Darauf haben sich die Länder während der Kultusministerkonferenz (KMK) in Erfurt geeinigt. Die Beschlüsse der KMK sind für die Länder nicht bindend. Mindestens 20 Prozent der Studienplätze sollen an die Abiturbesten vergeben werden, hieß es in einer Mitteilung der KMK vom Freitag.
Die Länder reagieren damit auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Dezember vergangenen Jahres. Karlsruhe hatte damals entschieden, dass das Verfahren zur Vergabe von Medizin-Studienplätzen teils verfassungswidrig ist und bis Ende 2019 neu geregelt werden muss.
Das Gericht monierte auch, dass die Abiturnoten in den Ländern annähernd vergleichbar sein müssten. Dafür soll laut KMK zunächst ein Ausgleichsmechanismus greifen – solange, bis die Vergleichbarkeit auf politischem Weg hergestellt wurde.
Neben den Abiturnoten sollen nach dem Willen der Länder künftig noch zwei weitere „eignungsbasierte“ Kriterien bei der Vergabe von Medizin-Studienplätzen eine Rolle spielen.
Welche das sind und welches Gewicht sie beim Vergabeverfahren haben werden, soll noch in diesem Jahr geklärt werden, hieß es am Freitag. Ob die Wartezeit in anderen Quoten berücksichtigt werden kann, soll demnach geprüft werden. (dpa)
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