Prof. Schwab: Der Staat ist nicht befugt, Journalisten in gut und böse einzuteilen
Das Bundesverfassungsgericht selektiert Journalisten – die guten ins Töpfchen, die nicht genehmen ins Kröpfchen. In einem freiheitlich-demokratischen Staat, der wir sein wollen, darf aber keine einzige staatliche Instanz, auch nicht das Bundesverfassungsgericht, Journalisten in professionell oder unprofessionell oder anhand anderer Kriterien in gut oder schlecht einteilen. Eine Analyse.
