Der UN-Flüchtlingspakt: Verbirgt sich eine böse Überraschung unter dem Deckmantel der Humanität?
Während der UN-Migrationspakt im Fokus der Öffentlichkeit steht, ist der UN-Flüchtlingspakt noch kein großes Thema. Um was geht es eigentlich beim UN-Flüchtlingspakt?

Bei einem "Überraschungs-Ei" weiß man nicht, was sich darin verbirgt.
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Was beinhaltet der UN-Flüchtlingspakt?
- den Druck auf die Aufnahmeländer zu mindern,
- die Eigenständigkeit der Flüchtlinge zu erhöhen,
- den Zugang zu Drittstaatenlösungen zu erweitern, sowie
- in den Herkunftsländern Bedingungen für eine Rückkehr in Sicherheit und Würde zu fördern.
„Die Länder, die Flüchtlinge aufnehmen und unterbringen, oftmals über einen längeren Zeitraum hinweg, leisten im Rahmen ihrer eigenen begrenzten Mittel einen enormen Beitrag zum Gemeinwohl, ja zur Menschlichkeit. Daher ist es unerlässlich, dass diese Länder zur Bewältigung der Aufgabe an vorderster Front greifbare Unterstützung von der internationalen Gemeinschaft als Ganzes erhalten.“
„Klima, Umweltzerstörung und Naturkatastrophen sind zwar für sich selbst genommen keine Ursachen für Fluchtbewegungen, stehen aber immer häufiger in Wechselwirkung mit den Triebkräften solcher Bevölkerungsbewegungen.”
Flüchtlingsschutz und -betreuung bedeuten “Investition in die Zukunft”
„Große Fluchtbewegungen und Langzeit-Flüchtlingssituationen bestehen weltweit fort. Flüchtlingsschutz und -betreuung retten den Betroffenen das Leben und bedeuten eine Investition in die Zukunft, müssen jedoch unbedingt mit engagierten Anstrengungen zur Bekämpfung der tieferen Fluchtursachen einhergehen. Klima, Umweltzerstörung und Naturkatastrophen sind zwar für sich selbst genommen keine Ursachen für Fluchtbewegungen, stehen aber immer häufiger in Wechselwirkung mit den Triebkräften solcher Bevölkerungsbewegungen.“
“Alle Staaten und relevanten Interessenträger sind aufgefordert, die tieferen Ursachen großer Flüchtlingssituationen zu bekämpfen, unter anderem durch verstärkte internationale Anstrengungen, Konflikte zu verhüten und beizulegen (…).”
“Die internationale Gemeinschaft als Ganzes ist außerdem aufgefordert, Bemühungen zur Minderung der Armut, zur Verringerung von Katastrophenrisiken und zur Bereitstellung von Entwicklungshilfe für Herkunftsländer zu unterstützen (…).”
„Die leidvolle Situation der Flüchtlinge ist eine Sache, die alle Menschen angeht. Flüchtlingssituationen haben an Tragweite, Ausmaß und Komplexität zugenommen, und Flüchtlinge benötigen Schutz, Hilfe und Lösungen.”
„Der Globale Pakt leitet sich aus den Grundprinzipien der Menschlichkeit und der internationalen Solidarität ab und ist darauf gerichtet, die Grundsätze der Lasten- und Verantwortungsteilung in die Tat umzusetzen, damit der Schutz und die Hilfe für Flüchtlinge verbessert und die Aufnahmeländer und -gemeinschaften unterstützt werden.”
- Mit der Genfer Flüchtlingskonvention gibt es bereits ein umfassendes internationales Dokument für den Flüchtlingsschutz. Die Genfer Konvention legt klar fest, wer ein Flüchtling ist, welchen rechtlichen Schutz, welche Hilfe und welche sozialen Rechte der Flüchtling von den Unterzeichnerstaaten erhalten sollte. Dort werden aber auch die Pflichten, die ein Flüchtling dem Gastland gegenüber erfüllen muss, definiert.
- Der Begriff “Flüchtling” im Sinne des UN-Flüchtlingspaktes wird nicht definiert.
- Der UN-Flüchtlingspakt nennt im Zusammenhang mit Fluchtursachen die Begriffe “Klima, Umweltzerstörung und Naturkatastrophen” ohne klarzustellen, ob diese Begriffe eindeutig als Fluchtursachen zu zählen sein sollen.
- Es wird den UN-Mitgliedstaaten nahegelegt, dass sich für Menschen, die aufgrund des Klimas, aufgrund von Umweltzerstörungen und aufgrund von Naturkatastrophen flüchten, Rechte ergeben und für die Aufnahmeländer Pflichten, wie für Flüchtlinge entsprechend der Genfer Konventionen, also für Kriegsflüchtlinge und politisch Verfolgte.
- Der UN-Flüchtlingspakt spricht nicht die entscheidenden Gründe für Flucht an und benennt keine Lösungsansätze zur Beseitigung von Fluchtursachen.
- Im Gegensatz zu der fehlenden Auseinandersetzung mit den Fluchtursachen wird dem Thema Neuansiedlung von Flüchtlingen und dem Thema Langzeit-Flüchtlingssituation große Aufmerksamkeit geschenkt.
- Das UN-Abkommen geht einseitig auf die Aufnahme und Behandlung von Flüchtlingen ein. Verpflichtungen werden nur für die allgemeine Gemeinschaft und für die Aufnahmeländer formuliert. Auf die Rechte der Aufnahmeländer und auf Pflichten der Flüchtlinge wird nicht eingegangen.
- Ebenso gibt es keine Aussagen zu Verpflichtungen der Herkunftsländer gegenüber den Flüchtlingen oder den Aufnahmeländern.
- Die UNHCR als eine UN-Organisation soll eine Katalysator- und Unterstützerrolle in Flüchtlingsfragen einnehmen. Die Weiterverfolgung und Überprüfung des Globalen Paktes soll primär im Rahmen des Globalen Flüchtlingsforums (das alle vier Jahre stattfindet, sofern nichts anderes beschlossen wird), der Beamtentreffen auf hoher Ebene (die alle zwei Jahre zwischen den Foren stattfinden) sowie der jährlichen Berichterstattung des Hohen Flüchtlingskommissars an die Generalversammlung der Vereinten Nationen erfolgen. Dies bedeutet eine weitere Entwicklung weg von vielfältigen bilateralen Beziehungen zwischen eigenständigen Ländern hin zu einer Zentralisierung von Macht, Einfluss, Kontrolle und Regulierung und einem Ausbau des Multilateralismus. Dies kann im ungünstigen Falle zu Druck und Ausgrenzung von Staaten führen, deren eigene nationale Haltung nicht der von der UN beworbenen, bzw. der Haltung einflussreicher Länder innerhalb der UN, entspricht.
- Einerseits heißt es “der Globale Pakt ist rechtlich nicht bindend”. Andererseits heißt es, dass “regelmäßig ein Globales Flüchtlingsforum auf Ministerebene stattfinden [wird], auf dem alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen und relevanten Interessenträger konkrete Zusagen und Beiträge zur Verwirklichung der in Absatz 7 genannten Ziele des Globalen Paktes ankündigen (…).”
- Der UN-Flüchtlingspakt ist in seiner Sprache an vielen Stellen unkonkret (siehe Punkt 2), 3), 5)).
- Wie beim UN-Migrationspakt ist auch beim UN-Flüchtlingspakt der Blick einseitig. Beim UN-Migrationspakt geht es nur darum, wie die UN-Mitgliedstaaten, die Zielländer von Migrationsbewegungen sind, mit solchen Bewegungen umgehen sollen. Beim UN-Flüchtlingspakt geht es ausschließlich darum, wie die Aufnahmeländer mit Fluchtbewegungen umgehen sollen.
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