EuGH vor brisantem Asylurteil: EU-Botschaften müssen Flüchtlingen weltweit Visa ausstellen – Blog warnt vor „Tsunami“
Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof sagt, dass EU-Botschaften Visa herausgeben müssen, sobald Menschen von Folter bedroht seien. Die EU-Mitgliedsstaaten seien verpflichtet, ein humanitäres Visum auszustellen. Ein österreichischer Blog macht auf die Konsequenzen des Urteil aufmerksam, wonach zigmillionen verfolgte Menschen in der Welt sofort das Recht auf ein EU-Visum ihrer Wahl hätten.

Abgelehnte Asylbewerber am Kasseler Flughafen
Foto: Uwe Zucchi/Archiv/dpa
Droht einem Menschen in seiner Heimat Folter, dann seien die Botschaften der EU-Staaten verpflichtet, ihm ein Visum auszustellen. Diese Empfehlung gab der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof, Paolo Mengozzi in seienm Schlussplädoyer zu einem brisanten Fall:
Eine Familie aus Syrien klagte vor dem belgischen Rat für Ausländerstreitsachen. Beide Eltern hatten mit ihren Kindern in der belgischen Botschaft im Libanon die Ausstellung eines derartigen Visum beantragt. Sie sind Christen und ihnen drohe die Verfolgung wegen ihres Glaubens, eines der Familienmitglieder sei bereits entführt und nur gegen Lösegeld frei gekommen. Die Familie erhielt kein Visum.
Ein belgisches Gericht legte den Fall dem EuGH vor und bat um Auslegung des Visakodex sowie der Artikel zum Asylrecht und Folterverbot der Europäischen Grundrechtecharta.
Mengozzi: EU ist verpflichtet, Visa auszustellen
Nach Ansicht des Generalanwaltes seien die EU-Staaten jedoch verpflichtet, ein Visum auszustellen. Die Basis dafür ist die Grundrechtecharta der EU, Artikel 4 (Verbot von Folter und andere erniedrigende Behandlung).
Das abschließende Gerichtsurteil wurde noch nicht verkündet, doch in der Regel folgt der Europäische Gerichtshof den Empfehlungen der Generalanwälte. Ein Termin für die Urteilsverkündung steht noch nicht fest.
Folgt der Europäische Gerichtshof auch in diesem Fall dem Generalanwalt, so hat das große Auswirkungen auf die EU-Flüchtlingspolitik. Sobald ein Flüchtling nachweisen kann, dass er von Folter gefährdet ist, könnte er mit einem derartigen Visum legal in ein EU-Land einreisen und Asyl beantragen.
Österreichischer Blog weist auf Konsequenzen des EuGH-Urteils hin
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