Österreich
Van der Bellen verliert Prozess gegen Herausgeber von „Report24“
Monatelang prozessierte die österreichische Staatsanwaltschaft gegen Florian Machl wegen übler Nachrede in zweiter Instanz – vergeblich. Das Gericht entschied zugunsten des Zeitungschefs.

Der österreichische Bundespräsident Alexander Van der Bellen nach seiner Stimmabgabe für die österreichische Präsidentschaftswahl.
Foto: Markus Schreiber/AP/dpa
Österreichs Bundespräsident Alexander Van der Bellen (Grüne) hat kürzlich in zweiter Instanz einen Prozess gegen Florian Machl, den Chefredakteur des Onlinemagazins „Report24“, verloren.
Grund für den Prozess waren Äußerungen des Herausgebers während der Corona-Pandemie über Van der Bellen, wie er habe “die Verfassung mit Füßen getreten” und “die Spaltung der Gesellschaft zugelassen wie kein anderer vor ihm”.
Das bestätigte Machl in einem siebenminütigen Online-Statement nach dem Urteil, betonte jedoch, dass er diese Aussagen nicht nur behauptet, sondern auch begründet habe. Die Aufgabe der Medien sei es, den Amtsträgern auch die Finger zu schauen – auch dem Bundespräsidenten.
Hohe Anwaltskosten
Dem Chefredakteur drohte bei Verurteilung wegen übler Nachrede bis zu einem Jahr Haft. Nun urteilte das Oberlandesgericht Linz: Sachliche und begründete Kritik sei auch weiterhin zulässig.
“Das ist ein wichtiger Sieg der Meinungsfreiheit in unserem Land und unabhängigen Journalismus”, kommentiert Machl die Entscheidung.
„Wir als neue Medien und freie Medien haben uns zum Ziel gesetzt, die Wahrheit zu berichten und dazu gehört natürlich auch, dass man die höchsten Amtsträger kritisiert.”
Für den Journalisten entstanden während des Prozesses hohe Anwaltskosten. Machl schreibt auf X (Twitter), dass er lediglich auf einen geringen Kostenersatz hoffen könnte. Der Bundespräsident hingegen trug kein finanzielles Risiko.
Corona-Maßnahmen-Kritiker Markus Haintz kommentiert auf X dazu: „Van der Bellen verliert Prozess – aber er muss nicht einmal die Kosten übernehmen“.
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