
Die EU greift erneut nach den Böden
Zentralisierung und Planwirtschaft: Ein europäisches Bodengesundheitsgesetz hebelt nationale Regelungen aus und führt zu noch mehr Bürokratie.

Die EU macht einen weiteren Vorstoß, um auch die Böden zu regeln – doch dafür sind die europäischen Staaten zuständig.
Foto: iStock
Die Europäische Kommission will bis 2023 erneut ein „Bodenschutzgesetz“ vorlegen, erklärten Frans Timmermans und EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius am 17. November in Brüssel.
Der Haken an der Sache ist: Bodenschutz ist Sache der Mitgliedstaaten und fällt nicht in die Kompetenz der EU. Zudem gibt es bereits eine Vielzahl von Regeln, die mit dem Schutz des Bodens zu tun haben. Das neue Gesetz ist eigentlich überflüssig und macht mehr Arbeit.
Landwirte schützen Boden schon aus Eigeninteresse
Auch aus Sicht des Deutschen Bauernverbandes haben der Schutz und die Gesunderhaltung landwirtschaftlicher Böden und Flächen oberste Priorität.
Die „nachhaltige Bewirtschaftung dieser Böden hat über Generationen hinweg eine stetige Steigerung der Fruchtbarkeit und Produktivität der Böden sichergestellt“, erklärt der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes, Bernard Krüsken. Das täten sie schon allein aus Eigeninteresse an ihrer Produktionsgrundlage.
Dieses EU-Vorhaben würde Doppelregelungen und mehr Bürokratie, aber keinen Mehrwert bringen, warnt Krüsken. Es existieren bereits nationale und europäische Regelungen zur Luftreinhaltung, zum Gewässerschutz, zur Düngung, zum Pflanzenschutz, zur Kreislaufwirtschaft, zum Genehmigungsrecht für Industrieanlagen. Dazu kommen Regelungen zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), die direkt oder indirekt mit den Böden zu tun haben, mit der Vermeidung von Schadstoffeinträgen, Erosion, Verdichtung oder Degradierung.
„Ein europäisches Bodengesundheitsgesetz missachtet die Subsidiarität und hebelt nationale Bodenschutzregelungen aus“, ergänzt der DBV-Generalsekretär.
2014 musste die EU aus diesen Gründen ihre Entwürfe für eine Bodenrahmen-Richtlinie zurückziehen, nachdem sie acht Jahre lang versucht hatte, sich gegen den Widerstand der Staaten durchzusetzen. Selbst bei den Umweltministern der EU war die Richtlinie nicht mehrheitsfähig.
Flächenverbrauch stoppen, doch fürs Bauen ist die EU nicht zuständig
Was hingegen nötig wäre, ist eine Verringerung des Flächenverbrauches für Siedlungen, Gewerbe und Infrastruktur, so der Bauernverband. Dieser liegt bei 56 Hektar pro Tag.
Krüsken fordert, landwirtschaftliche Flächen für die Ernährungssicherung und den Klimaschutz zu erhalten und vor Versiegelung zu schützen. „Für das Bauen fehle aber auf europäischer Ebene die Regelungskompetenz und Zuständigkeit.“
Die EU stellt sich als Ziel, alle Bodenökosysteme in Europa bis 2050 in einen gesunden Zustand zu versetzen, der Flächenverbrauch soll auf netto Null gesenkt werden.
Diskutiert werden soll ein „Gesundheitsausweis“ für den Boden beim Verkauf von Flächen und die Überarbeitung der EU-Pflanzenschutz-Richtlinie. Es soll rechtlich vorgeschrieben werden, dass die Landwirte die Düngung um 20 Prozent senken müssen.
Die EU möchte zudem ein System kostenloser Bodenproben für alle Landnutzer aufbauen und einen Rechtsrahmen für die Zertifizierung von Kohlenstoffsenken in einer klimaeffizienten Landwirtschaft setzen. Nationale Ziele zur Verringerung des Flächenverbrauches will die EU kontrollieren. Vorschriften zum Transport von Abfällen und zum Stopp der Entwaldung sollen ebenfalls enthalten sein.
Dieser Artikel erschien zuerst in der Epoch Times Wochenzeitung, Ausgabe Nr. 20, vom 27. November 2021.
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