Jobvergabe im Öffentlichen Dienst: Kaum Chancen auf Neueinsteig für Menschen mit Behinderung
"Wenn Stellen künftig nur noch intern besetzt werden, haben Menschen mit Behinderung weniger Chance auf eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst" erklärt Hubert Höppe (CDU) zu einer Änderung im SGB IX, §82. Der Öffentliche Dienst änderte Anfang des Jahres nahezu unbemerkt die Stellenvergabe für Behörden.

Zwei Rechtsanwälte in Los Angeles, USA, Juni 2017 (Symbolbild).
Foto: FREDERIC J. BROWN/AFP/Getty Images
„erfolglosen Prüfung zur internen Besetzung des Arbeitsplatzes“
“Wenn Stellen künftig nur noch intern besetzt werden, haben Menschen mit Behinderung weniger Chance auf eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst.”
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