Warnung: Rentner mit Grundsicherung verlieren nach vier Wochen im Ausland ihre Bezüge
Ältere Menschen, die von Grundsicherung leben, dürfen sich nun nicht mehr länger als vier Wochen im Ausland aufhalten - ohne ihre Bezüge zu verlieren. Diese Änderung wurde bereits im Dezember 2016 bei der Reform von SGB II und XII beschlossen und trat am 1. Juli 2017 in Kraft.

Rentner sollten ab dem 1. Juli 2017 beachten: "Leistungsberechtigte, die sich länger als vier Wochen ununterbrochen im Ausland aufhalten, erhalten nach Ablauf der vierten Woche bis zu ihrer nachgewiesenen Rückkehr ins Inland keine Leistungen."
Foto: Jens Kalaene/dpa
„Leistungsberechtigte, die sich länger als vier Wochen ununterbrochen im Ausland aufhalten, erhalten nach Ablauf der vierten Woche bis zu ihrer nachgewiesenen Rückkehr ins Inland keine Leistungen.”
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