Logo Epoch Times
Kurz vor Landtagswahl

Thüringer AfD scheitert mit Klage gegen Verfassungsschutz

Der Thüringer Verfassungsschutzbericht 2021 führte den dortigen AfD-Landesverband erstmals als gesichert rechtsextrem. Die Partei hat gegen Teile des Berichts geklagt. Nun gibt es ein erstes Urteil.

top-article-image

Björn Höcke, Thüringens Co-Landessprecher. (Archivbild)

Foto: Hendrik Schmidt/dpa Pool/dpa

author-image
Artikel teilen

Lesedauer: 3 Min.

Wenige Tage vor der Thüringer Landtagswahl ist der dortige AfD-Landesverband mit einer Klage gegen den Verfassungsschutz des Landes gescheitert.
Das Verwaltungsgericht Weimar wies eine Klage der Partei gegen den Verfassungsschutzbericht 2021 als unbegründet ab.
Die Partei hatte gefordert, drei Passagen aus dem Bericht zu streichen und öffentlich richtigzustellen. Dabei ging es nicht um die generelle Einstufung als „gesichert rechtsextrem“.
AfD-Co-Landessprecher Stefan Möller kündigte an, die Entscheidung nicht akzeptieren und in die nächste Instanz gehen zu wollen. Damit könnte der Rechtsstreit vor dem Thüringer Oberverwaltungsgericht in Weimar weitergehen.
Der Vizechef des Amts für Verfassungsschutz, Roger Derichs, zeigte sich erleichtert. Er gehe davon aus, dass das Urteil Bestand habe.

Geschichtsrevisionismus und Verstöße gegen die Menschenwürde

Konkret ging es in dem Verfahren um drei Passagen in dem Bericht, in denen Beiträge der beiden Landessprecher Björn Höcke und Möller aus ihrer Sicht verzerrt und verkürzt wiedergegeben wurden.
Sie standen in dem Bericht unter den Überschriften „Islamfeindschaft: Verstöße gegen die Menschenwürde“, „Angriffe auf das Rechtsstaatsprinzip“ und „Geschichtsrevisionismus“.
Der Vorsitzende Richter sagte, die Zitate seien insgesamt zutreffend wiedergegeben worden und ihre Interpretation übersteige nicht den gebotenen Rahmen. Und der Text des Verfassungsschutzberichtes würde eine sachgerechte, noch vertretbare Würdigung der Zitate enthalten.
Das Amt dürfe in einer Aussage Björn Höckes, dass nicht alle Kulturen kompatibel seien, einen Verstoß gegen die Menschenwürde sehen.
Auch könne es als Geschichtsrevisionismus interpretiert werden, wenn in einem Beitrag zum Volkstrauertag in einer Aufzählung der Opfer der Weltkriege die Opfer des Holocausts fehlten.

Öffentliches Interesse wiegt schwer

Das Interesse der Öffentlichkeit wiege schwerer als der mit der Veröffentlichung verbundene Makel für die Partei, so der Richter. Auch würden die Ausführungen im Verfassungsschutzbericht nicht unverhältnismäßig in die Grundrechte der Partei eingreifen.
Außerdem könnten AfD-Vertreter trotz einer solchen Veröffentlichung weiter die entsprechenden Thesen öffentlich vertreten. Und: Das beklagte Landesamt für Verfassungsschutz habe sich im Rahmen des ihm zugewiesenen Aufgabenbereiches bewegt.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die AfD kann gegen das Urteil in Berufung vor das Oberverwaltungsgericht Weimar gehen.

AfD bei 30 Prozent

Immer wieder geht die AfD gegen Einstufungen durch den Verfassungsschutz auf Landes- oder Bundesebene vor.
Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte im Mai entschieden, dass die Einstufung des AfD-Bundesverbandes als rechtsextremistischer Verdachtsfall rechtens ist.
Ähnlich urteilte das Verwaltungsgericht München im Fall der AfD in Bayern. In Thüringen ist laut Möller aktuell nicht geplant, gegen die Einstufung als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ vorzugehen.
Die AfD steht in Thüringen seit Wochen in Umfragen bei rund 30 Prozent und damit deutlich vor anderen Parteien. Am 1. September steht im Freistaat die Landtagswahl an.
(Mit Material der Nachrichtenagentur dpa)

Kommentare

Noch keine Kommentare – schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel.