Türkische Botschaften und Konsulate in der EU sind kein Staatsgebiet der Türkei
Türkischer Wahlkampf in der EU: Was ist rechtlich erlaubt? Botschaften und Konsulate sollen „die Gesetze und anderen Rechtsvorschriften des Empfangsstaates beachten. Sie sind ferner verpflichtet, sich nicht in dessen innere Angelegenheiten einzumischen.“

Ein Mann hisste auf der niederländischen Botschaft in Istanbul kurzzeitig die türkische Flagge und wurde dabei von den türkischen Zuschauern gefeiert.
Foto: YASIN AKGUL/AFP/Getty Images
- “die Interessen des Entsendestaates sowie seiner Angehörigen, und zwar sowohl natürlicher als auch juristischer Personen, im Empfangsstaat innerhalb der völkerrechtlich zulässigen Grenzen zu schützen;
- die Entwicklung der kommerziellen sowie wirtschaftlicher, kultureller und wissenschaftlicher Beziehungen zwischen dem Entsendestaat und dem Empfangsstaat zu fördern;
- …
- alle anderen dem konsularischen Posten vom Entsendestaat zugewiesenen Aufgaben wahrzunehmen, die nicht durch Gesetze und sonstige Rechtsvorschriften des Empfangsstaats verboten sind oder gegen die der Empfangsstaat keinen Einspruch erhebt oder die in den zwischen dem Entsendestaat und dem Empfangsstaat in Kraft befindlichen internationalen Übereinkünften erwähnt sind.”
Wahlkampf durch türkische Minister im Ausland beruht eher auf Gutherzigkeit anderer Länder
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