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Patrik Sinkewitz ab Juli wieder im Renngeschehen

Arbeitgebersuche kann beginnen

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Patrik Sinkewitz - links (FRANCK FIFE/AFP/Getty Images)

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Wie Eurosport berichtete verzichtet das Präsidium des Bundes Deutscher Radfahrer (BDR) auf den weiteren Rechtsweg. Patrik Sinkewitz erkannte das Urteil der Einjährigen Strafe und die Geldstrafe von 40.000 € in vollem Umfang an. Damit darf der 27-Jährigen aus Fulda ab Juli, nach nur einjähriger Sperre, durch die Kronzeugenregelung, wieder mit gültiger Rennlizenz an den Start gehen!
Sinkewitz wollte durch ein Revisionsverfahren zuerst die Geldstrafe reduzieren. Jetzt rückte Sinkewitz nach Angaben des Verbandes davon ab. “Das Präsidium des BDR hat deshalb auf der Grundlage seiner früheren Entscheidungen und trotz seiner Bedenken gegen Teile des Urteils den weiteren Rechtsweg eingestellt. Mit der beiderseitigen Rücknahme der Berufung ist das erstinstanzliche Urteil rechtskräftig”, heißt es in der BDR-Erklärung.
Der Berufsradrennfahrer kann sich jetzt wieder auf die Suche nach einem neuen Arbeitgeber machen! Welches Profi-Radrennteam ihn aufnehmen könnte steht noch in den Sternen.
 

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