Ökonom: „Wer mit Bargeld auf Reisen geht, muss künftig damit rechnen, dass es konfisziert wird“
Wer mit Bargeld über 1.000 Euro aus der EU ausreisen will, könnte bald unversehens auf einer Geldwäsche-Verdachtsliste landen. In die erlaubte Summe von 10.000 Euro sollen künftig nämlich auch Guthabenkarten, Gold und Wertgegenstände einbezogen werden.

Auch der Verkauf von Schmuck an Touristen kann durch die EU-Veränderungen des Begriffes "Barmittel" leiden.
Foto: NARINDER NANU/AFP/Getty Images
- „Bargeld“: Banknoten und Münzen, die als Zahlungsmittel im Umlauf sind oder als Zahlungsmittel im Umlauf waren und über Finanzinstitute oder Zentralbanken gegen Banknoten und Münzen, die als Zahlungsmittel im Umlauf sind, eingetauscht werden können;
- „übertragbare Inhaberpapiere“: andere Instrumente als Bargeld, die den Inhaber/die Inhaberin berechtigen, einen Finanzbetrag gegen Vorlage der Instrumente zu verlangen, ohne einen Nachweis seiner/ihrer Identität oder seines/ihres Anspruchs auf diesen Betrag erbringen zu müssen;
- „Rohstoffe als hochliquide Wertaufbewahrungsmittel“: Waren, die ein gutes Verhältnis zwischen ihrem Wert und ihrem Volumen aufweisen und auf zugänglichen Handelsmärkten einfach in Bargeld umgewandelt werden können, wobei nur geringe Transaktionskosten anfallen;
- „Guthabenkarte“: eine anonyme Karte mit einem Geldwert oder Geldbetrag, die für Zahlungsvorgänge, für den Erwerb von Waren oder Dienstleistungen oder für die Auszahlung von Bargeld verwendet werden kann und die nicht mit einem Bankkonto verbunden ist.
Willkür und Geldwäsche-Verdachtsliste
„Wer mit Bargeld in den Taschen auf Reisen geht, muss künftig jederzeit damit rechnen, dass es konfisziert wird, auch wenn die Menge weit unter der Meldeschwelle liegt.”
„Da man nichts davon weiß, dass man auf diese Listen gesetzt wird, kann man Missverständnisse nicht aufklären und kommt auch so gut wie nie wieder von ihr herunter.”
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