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Zweidrittelmehrheit für Stammzellenforschung
Bern – In der Zukunft darf in der Schweiz mit embryonalen Stammzellen geforscht werden. Zur Überraschung vieler stimmten 66,4 Prozent der Schweizer Wähler am vergangenen Sonntag für das im vergangenen Jahr verabschiedete Gesetz, das die Verwendung von bis zu sieben Tage alten Embryonen in der pharmazeutischen Forschung erlaubt. Ein Bündnis christlicher, linker und grüner Gruppen hatte das Referendum erreicht. Sie bezeichneten das Gesetz als ersten Schritt zum Klonen von Menschen, während die Befürworter für den Fall der Ablehnung eine Abwanderung von Forschern – etwa nach Großbritannien, befürchteten. In Deutschland ist die Forschung an menschlichen Embryonen nicht erlaubt.