MÜNCHEN

Familie darf nicht in Ein-Zimmer-Wohnung leben

Die Hausverwaltung forderte den Mieter deswegen auf, „die Anzahl der in der Wohnung lebenden Personen zu reduzieren“. Als er darauf nicht reagierte, gab es die Kündigung vom Vermieter - und schließlich eine Räumungsklage.

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22. April 2016
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